Gesetzliche Rentenversicherung Bund (GRV)
Auch die gesetzliche Rentenversicherung Bund ist Teil der fünf Sozialversicherungen in Deutschland. Ihre zentralen Aufgaben:
• Altersrente• Hinterbliebenenrente
• Witwen- und Weisenrente
• Rente wegen Erwerbsminderung
• Rehabilitationen
• Aufklärung und Beratung von Versicherten und Rentnern
Die GRV hat ihre Grundlage im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach sind alle abhängig Beschäftigten und sonstige im § 1 genannten Personen, darüber hinaus einige Selbständige (§ 2), speziell Künstler und Publizisten (hier im Absatz 5) nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes versicherpflichtig. Dasselbe gilt für die nach § 3 sonstig Versicherten und in § 4 versicherungspflichtig auf Antrag genannten Personen und Personengruppen.
Dagegen gibt es auch eine Versicherungsfreiheit und/oder die Befreiung von der Versicherungspflicht (§§ 5 und 6).
Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung Bund
Mit der "kaiserlichen Botschaft" vom 17. November 1881 beginnt die Sozialversicherungsgesetzgebung des Reiches eng mit dem Namen Otto von Bismarck verbunden. Nach acht Jahren intensiver politischer Diskussionen beugte sich Reichskanzler Bismarck dem Druck der SPD und so wurde am 22. Juni 1889 das "Gesetz betreffend der Invaliditäten und Altersversicherung" verabschiedet, die dann zwei Jahre später in Kraft trat. Diese wurde mit einem festen Beitragssatz und einem Renteneintrittsalter zum 70. Lebensjahr festgelegt. Man ging davon aus, dass die Familie nach wie vor den wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes aufbringt.
1916 erfolgte die Senkung des Renteneintrittsalters auf das 65. Lebensjahr. Der Erste Weltkrieg brachte die Versicherung in eine große Krise.
Erst 1933 wurden einige Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen. Zum Beispiel: die Krankenversicherung der Rentner und das Lohnabzugsverfahren.
1957: tief greifende Rentenreform: Eine erste Version des Umlageverfahrens wurde eingeführt, das heißt ab jetzt wurde kein Kapital mehr für die Renten aufgebaut. Einführung des Beitragssatzes prozentual und somit soll sich die Rente dynamisch der Lohnentwicklung anpassen. Beitragssatz: 14 Prozent.
1968: Einführung des heutigen Umlageverfahren. Die Beiträge der Arbeitenden werden sofort an die Rentner ausgezahlt, es werden keine Rücklagen angespart. Dazu vergleiche D 4 – Private Rente. Beitragssatz 15 Prozent.
1972: Absenkung des Renteneintrittsalters auf das 63. Lebensjahr. Im Gegenzug Erhöhung des Beitragssatzes auf 17 Prozent.
1977: Beitragssatz 18 Prozent.
1986: Beitragssatz 19 Prozent.
1992: Renteneintrittsalter wieder auf das 65. Lebensjahr angehoben. Beitragssatz 17 Prozent.
2001: Absenkung des Rentenniveaus. Als Ausgleich wird die private Vorsorge staatlich gefördert (Riester-Rente). Beitragssatz 20 Prozent.
2006: Das Renteneintrittsalter wird vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Fazit aus der Historie
Diese und viele andere Änderungen, die die Rentenversicherung in den vergangenen Jahrzehnten erlebt hat, sollten zum Nachdenken anregen. Für Ihre Betrachtung der Altersrente ist das Informationsschreiben der Deutschen Rente Bund mit Ihren persönlich erreichten Rentenbezügen der erste Baustein. Wie Norbert Blüm einst sagte:
"Die Rente ist sicher!"
Aus heutiger Sicht kann leider nur keiner sagen, wie hoch sie einmal ausfallen wird.
Für selbständige Künstler und Publizisten, die durch das KSVG in diese Rentenversicherungspflicht hineinkommen, ist es gemäß ihrer durchschnittlich geringeren Einkommen eine ausgesprochen komfortable und bezahlbare Grundabsicherung fürs Alter. Darüber hinaus müssen Sie (demographiebedingt und wegen des abgesenkten Rentenniveaus) heute jedoch eine zweite Schicht in Form einer privaten Vorsorge aufbauen. Siehe auch Privatvorsorge.
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