Die Künstlersozialkasse (KSK)
Das wichtigste Standbein der sozialen Absicherung für Künstler und Publizisten ist die Künstlersozialkasse (KSK) . Sie steht unter bestimmten Voraussetzungen allen selbständig tätigen Künstlern offen.
Die KSK bezuschusst Sie mit bis zu 50 Prozent Ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Dabei ist die Künstlersozialkasse (KSK), mit Sitz in Wilhelmshaven, selbst kein Leistungsträger. Sie ist mit der Umsetzung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) beauftragt und sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten wie Arbeitnehmer. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt auf den Internetseiten der KSK.
Zu den Internetseiten der KSK Die DMKB begleitet Sie weitgehend im Melde- und Antragsprozess für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse. Auch im Widerspruchsverfahren helfen wir Ihnen weiter. Für diese Bereiche berechnen wir unabhängig von einander eine geringe pauschale Aufwandsentschädigung.
Auf den Internetseiten der KSK erhalten Sie alle wichtigen Dokumente für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse.
Zum Downloadbereich der KSK Sie möchten detaillierte Informationen?
Alexander Schwarz, Versicherungsmakler und KSK-Spezialist berät Sie gern.
Richard-Sorge-Str. 72
10249 Berlin - Friedrichshain
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Tel: 030-88 66 37 38
Mobil: 0160-55 59 248
Fax: 030-88 66 37 39
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