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Die KSK zahlt 50 % der Krankenversicherungsbeiträge unter bestimmten Bedingungen als Zuschuss auch für eine private Krankenversicherung monatlich an die, die von der Krankenversicherungspflicht befreit sind. Eine Befreiung ist auf Antrag nur möglich, falls Sie Berufsanfänger oder Höherverdiener sind.
Der Berufsanfänger kann wählen, ob
er bei der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder sich bei
einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern
möchte. Der Antrag für die Wahl zur privaten Krankenversicherung
ist spätestens drei Monate nach Feststellung der Versicherungspflicht
bei der KSK zu stellen, um hierfür einen Zuschuss der
KSK bis zur Hälfte des monatlichen Versicherungsbeitrages
zu erhalten.
Höherverdienende
Krankenversicherungspflichtige Künstler oder Publizisten,
deren Einkommen in drei Kalenderjahren aufeinander über
der Summe der Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen
Krankenversicherung gelegen hat, können einen Antrag
auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung stellen
und haben bei Befreiung auch die Wahl einen Zuschuss von
der KSK für die private Krankenversicherung monatlich
zu erhalten.
Beispiel:
Eine Befreiung für Höherverdienende von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist im Jahr 2008 möglich, wenn die Gesamteinkünfte aus der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2007 insgesamt 141.750,-- € oder mehr betragen haben. (Angaben ohne Gewähr)
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