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Für Arbeitnehmer und unter bestimmten Bedingungen
auch für Selbständige Künstler und Publizisten.
Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz
(AltEinkG) zum 01.01.2005 sind die seit 2002 durch Zulagen
bzw. Sonderausgaben-Abzug staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge
wesentlich attraktiver geworden.
- Die Höhe der Zulage wird seit 2002 schrittweise
erhöht.
- Zum Rentenbeginn können 30% des gebildeten Kapitals
ausbezahlt werden.
- Der Förderberechtigte kann den Gesamtbeitrag zur
staatlich geförderten Altersvorsorge inklusive der
Zulagen bis zum Höchstbetrag im Rahmen der Einkommensteuer
als Sonderausgaben geltend machen.
Förderung durch Zulagen:
| Im Jahr: |
Grundzulage
in EUR |
Kinderzulage
in EUR |
| 2006/2007 |
114 |
138 |
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ab 2008 |
154 |
185 |
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