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Riester-Rente

Für Arbeitnehmer und unter bestimmten Bedingungen auch für Selbständige Künstler und Publizisten.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) zum 01.01.2005 sind die seit 2002 durch Zulagen bzw. Sonderausgaben-Abzug staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge wesentlich attraktiver geworden.

- Die Höhe der Zulage wird seit 2002 schrittweise erhöht.
- Zum Rentenbeginn können 30% des gebildeten Kapitals ausbezahlt werden.
- Der Förderberechtigte kann den Gesamtbeitrag zur staatlich geförderten Altersvorsorge inklusive der Zulagen bis zum Höchstbetrag im Rahmen der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend machen.

Förderung durch Zulagen:

Im Jahr: Grundzulage
in EUR
Kinderzulage
in EUR
2006/2007 114 138

ab 2008

154 185

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